Abmeldung der Wohnung

Ansprechpartner für deutsche und EU-Bürger



Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Ansprechpartner für ausländische Bürger

Zuständig ist das Sachgebiet für Migration und Aufenthalt


Beschreibung

Wenn Sie ins Ausland verziehen oder einen Nebenwohnsitz aufgeben, ist eine Abmeldung erforderlich.

Unterlagen

Für die Abmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.

Wichtige Hinweise

  • Muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden. 
  • Sie haben zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde abzumelden.
  • Wenn Sie mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands verziehen, genügt es, wenn Sie sich bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde anmelden.
  • Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
  • Die Abmeldung ins Ausland kann auch direkt Online durchgeführt werden.

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Kosten

Für eine Abmeldung fallen keine Kosten an.

Zuständige Dienststelle